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Was Sie über die neue Kfz-Steuer wissen müssen!

Das Bundeskabinett hat am 27.01.2009 beschlossen, eine neue Kfz-Steuer nach CO2-Emission für Neufahrzeuge ab Erstzulassung (EZ) 01.07.2009 einzuführen.
Allerdings muss diese Entscheidung erst noch vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden. Eine endgültige Entscheidung wird Ende März 2009 erwartet.
Trotzdem möchten wir Ihnen den aktuellen Stand der neuen Kfz-Steuer nach CO2-Emission darstellen. Sollten sich Änderungen in den Rahmenbedingungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig informieren.

Insgesamt unterscheidet man drei Varianten.

  • Hubraumbezogener Steuer-Sockelbetrag je angefangene 100 cm3:
    2,00 Euro bei Benzinfahrzeugen und 9,50 Euro bei Dieselfahrzeugen.

    CO2-basierender Freibetrag: folgende Basismengen an CO2-Ausstoß bleiben steuerfrei:

    EZ bis 2011 120 Gramm/Kilometer
    EZ 2012 und 2013 110 Gramm/Kilometer
    EZ ab 2014 95 Gramm/Kilometer


    Linearer Betrag:
    an der CO2-Emission orientierter Tarif mit einem Steuersatz von 2,00 Euro je Gramm/Kilometer (derzeit ab > 120 Gramm/Kilometer)

    Rechenbeispiel:

    Steuer-Sockelbetrag:
    z.B. Fabia 1,4l / 63 kW Benziner; Hubraum: 1390 cm3; 2 x 14 = 28 €
    Octavia 2,0l TDI / 103 kW, Hubraum: 1968 cm3; 9,50 x 20 = 190 €
    Fabia Greenline 1,4l TDI / 59 kW, Hubraum: 1422 cm3; 9,50 x 15 = 142,50 €

    Linearer Betrag:
    Fabia 1,4l / 63 kW Benziner; CO2-Emission 154 g/km;
    2 x 34 (154 CO2 abzüglich 120 Freibetrag) = 68 €
    Octavia 2,0l TDI / 103 kW, Diesel; CO2-Emission 150 g/km;
    2 x 30 (150 CO2 abzüglich 120 Freibetrag) = 60 €
    Fabia Greenline 1,4l TDI / 59 kW, CO2-Emission 109 g/km
    2 x 0 (109 CO2 < 120 g/km; da unter linearen Betrag) = 0 €

    Gesamt:
    z.B. Fabia 1,4l / 63 kW Benziner; CO2-Emission 154 g/km
    Sockelbetrag (28 €) + linearer Betrag (68 €) = 96 €
    Octavia 2,0l TDI / 103 kW, Diesel; CO2-Emission 150 g/km
    Sockelbetrag (190 €) + linearer Betrag (60 €) = 250 €
    Fabia Greenline 1,4l TDI / 59 kW, CO2-Emission 109 g/km
    Sockelbetrag (142,50 €) + linearer Betrag (0,00 €) = 142,50 €
  • (EZ zwischen 05.11.2008 - 30.06.2009)

    Fahrzeuge mit EZ zwischen dem 5.11.2008 bis 30.06.2009 sind mit der Schadstoffklasse EURO4 ein Jahr, Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse EURO5 mit/ohne Umschlüsselung zwei Jahre steuerbefreit.
    Nach Ablauf der Steuerbefreiung wird verglichen, welches der beiden Steuermodelle günstiger ist und das Fahrzeug entsprechend eingestuft - keine Schlechterstellung!

  • (EZ bis zum 04.11.2008)

    Fahrzeuge, die bis zum 04.11.2008 zugelassen worden sind, werden von der neuen Kfz- Steuer nach CO2-Emission vorerst nicht betroffen sein und daher nach dem derzeitigen alten hubraumbezogen Steuerrecht besteuert.
    Diese Fahrzeuge sollen erst ab 01.01.2013 in die neue Kfz-Steuer nach CO2-Emission einbezogen werden.
    Für ältere Fahrzeuge die keine CO2-Werte nachweisen können, ist die Steuerregelung noch nicht geklärt. Sollte sich neue Informationen ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.

    Den aktuellen CO2-Wert der Fahrzeuge können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter dem Feld V.7 finden (siehe Beispiel)

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